Unsere AGB´s
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
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Den Angeboten sowie Lieferungen und Leistungen der maXi Solartechnik GbR liegen stets die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung zugrunde wie diese im Internet unter https://maxi-solartechnik.com abgerufen werden können. Mit der Annahme unseres Angebots oder der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen und sind somit Vertragsbestandteil. Wenn die maXi Solartechnik GbR den Besteller nicht über die Geltung von neuen Bedingungen schriftlich informiert, gelten die zum Vertragsbestandteil gewordenen Bedingungen auch für alle künftigen Verträge zwischen der maXi Solartechnik GbR und dem Besteller, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
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Ein Schweigen der maXi Solartechnik GbR auf anderslautende Bestimmungen des Bestellers ist nicht als stillschweigende Zustimmung über die Einbeziehung von dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzusehen; deren Geltung wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Jede Abweichung von den Bedingungen der maXi Solartechnik GbR gilt als Ablehnung des Lieferantenauftrags; eine dennoch – auch unter Vorbehalt – erfolgte Entgegennahme einer Lieferung und Leistung als Einverständnis mit den Bedingungen der maXi Solartechnik GbR.
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Jede Vertragsänderung, sowie jede Änderung, Ergänzung sowie den Vertrag betreffende Mitteilung ist schriftlich oder in Textform (per E-Mail) zwischen der maXi Solartechnik GbR und dem Besteller zu vereinbaren.
§ 2 Selbstbelieferungsvorbehalt, Angebot und Vertragsschluss
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Die maXi Solartechnik GbR behält sich vor, bei nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch seine Zulieferer vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstands nicht vom der maXi Solartechnik GbR zu vertreten ist und bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer der maXi Solartechnik GbR. In einem solchen Fall ist die maXi Solartechnik GbR verpflichtet, den Bestellern über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen des Bestellers unverzüglich zu erstatten.
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Soweit der Besteller den Vertragsschluss unter den Vorbehalt einer Finanzierungszusage durch Dritte stellt, kann er sich auf diesen Vorbehalt nur berufen, soweit er auf das Verlangen der maXi Solartechnik GbR die Nicht-Einbringlichkeit einer entsprechenden Finanzierungszusage nachweist.
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Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Kalkulationen, Gewichtsangaben oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich oder in Textform (per E-Mail) vereinbart wurden.
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Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Kalkulationen, Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten stellen zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien dar, sofern diese Angaben nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform (per E-Mail) als solche bezeichnet und vereinbart wurden.
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Stellt sich im Verlauf der Errichtung der Photovoltaikanlage heraus, dass die vereinbarten Lieferungen und Leistungen verändert und der Situation angepasst werden müssen, und die Anpassungen nur zu unwesentlichen Änderungen der vereinbarten Leistung führen und für den Bestellern zumutbar sind, ist die maXi Solartechnik GbR berechtigt, die Leistung anzupassen sofern die Anpassung sich im Rahmen einer Bandbreite von +/- 5% der vereinbarten Gegenleistung bewegt. Die Mehr- oder Minderleistungen sind entsprechend dem vertraglich vereinbarten Entgelt und den Einheitspreisen abzurechnen. Weitergehende Schadenersatzansprüche stehen dem Besteller nicht zu, es sei denn, der maXi Solartechnik GbR trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder es liegt eine Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor.
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Die maXi Solartechnik GbR behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen von Aufträgen zurückzutreten.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
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Maßgebend sind die im Angebot genannten Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen sind zwischen den Parteien schriftlich oder in Textform (per E-Mail) gesondert zu vereinbaren und zu berechnen.
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Die maXi Solartechnik GbR behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreisänderungen eintreten, wenn die Leistungen der maXi Solartechnik GbR erst später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden sollen. Die maXi Solartechnik GbR wird die Voraussetzungen und den Umfang der von dem Vorlieferanten vorgeschlagenen Preisänderung auf Verlangen des Bestellers nachweisen.
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Die mögliche oder die geplante Zahlung einer Vergütung für den Strom aus Photovoltaikanlagen durch den Netzbetreiber ist kein Bestandteil des Vertrags und damit auch keine Fälligkeitsvoraussetzung für die Zahlung.
§ 4 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes und eine Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit
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Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie als solches schriftlich oder in Textform (per E-Mail) vereinbart sind. Ansonsten sind angegebene Termine oder Fristen stets unverbindlich.
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Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt – insbesondere Witterungsbedingungen – und/oder aufgrund von Ereignissen, die der maXi Solartechnik GbR die Lieferungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – dazu gehören insbesondere behördliche Anordnungen, Aussperrung, Streik, Kriegsereignisse, Seuchen (Epidemien und Pandemien), Störungen in der Lieferkette usw., auch wenn sie bei den Zulieferern der maXi Solartechnik GbR oder deren Unterlieferanten eintreten – hat die maXi Solartechnik GbR auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die maXi Solartechnik GbR, die Lieferung und Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Auf die genannten Umstände kann sich die maXi Solartechnik GbR nur berufen, wenn sie den Bestellern über den Eintritt der höheren Gewalt alsbald benachrichtigt.
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Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Besteller nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles der Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- oder Leistungszeit oder wird die maXi Solartechnik GbR von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Das betrifft insbesondere mögliche Ertragsausfälle infolge von Lieferschwierigkeiten bei den Modul- und Wechselrichterzulieferern der maXi Solartechnik GbR. Auf die genannten Umstände kann sich die maXi Solartechnik GbR nur berufen, wenn sie den Besteller unverzüglich benachrichtigt.
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Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass zu dem geplanten Lieferbeginn und während der gesamten Bau- und Gewährleistungszeit ausreichende Lagerkapazitäten für die Module u.a. Bauteile sowie eine ungehinderte Zufahrtsmöglichkeit zum jeweiligen Aufstellungsort der Photovoltaikanlage bestehen. Die maXi Solartechnik GbR wird sich rechtzeitig vor Beginn der Errichtung der Photovoltaikanlage mit den Bestellern in Verbindung setzen und die erforderlichen Maßnahmen abstimmen, damit der Besteller die Zuwegung erstellen und für ausreichende Lagerkapazitäten sorgen kann.
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Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung der maXi Solartechnik GbR setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die maXi Solartechnik GbR ist zu Teillieferung und Teilleitungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Besteller hat hieran kein Interesse.
§ 6 Gefahrübergang
Sobald der Liefergegenstand an den Besteller übergeben ist, geht die Gefahr auf den Besteller über. Dem Besteller wird angeraten ab diesem Zeitpunkt für einen entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen und eine Allgefahrenversicherung abzuschließen.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
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Ist der Besteller Kaufmann i. S. d. Gesetzes, gelten für ihn die Bestimmungen der §§ 377 ff. HGB. Ist der Besteller Verbraucher, ist er verpflichtet, innerhalb von 5 (fünf) Bankarbeitstagen nach Übergabe der (Teil-)Leistung diese zu überprüfen und auf evtl. Abweichungen vom Auftragsvolumen und auf Mängel zu untersuchen. Beanstandungen offensichtlicher Fehler und Mängel müssen innerhalb der entsprechenden Frist vom Besteller schriftlich oder in Textform (per E-Mail) angezeigt werden. Die Absendung der Anzeige ist im Falle von Verbrauchern für die Einhaltung der Frist maßgebend. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung als abgenommen.
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Für den Fall, dass die Mängelrüge rechtzeitig und begründet erfolgt, ist der Anspruch des Bestellers, soweit es sich nicht um einen Verbraucher handelt, auf Nacherfüllung beschränkt, wobei die maXi Solartechnik GbR nach ihrer Wahl eine mangelfreie Sache als Ersatz liefern kann oder den Mangel am Ausstellungsort oder im Lieferwerk beseitigen kann. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller seine Gegenleistung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Voraussetzung für diese Ansprüche ist, dass ein Sachmangel im Zeitpunkt der Übergabe vorlag und dass dieser innerhalb der Verjährungsfrist schriftlich oder in Textform (per E-Mail) geltend gemacht wird. Im Fall einer Ersatzlieferung hat der Besteller der maXi Solartechnik GbR den mangelhaften Liefergegenstand zurückzugeben. Ansprüche des Bestellers auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um einen Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 455c S. 2, 327 Abs. 5 und 327u BGB).
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Mängelbeseitigungsansprüche bestehen nicht, wenn ohne eine ausdrückliche schriftliche oder in Textform (per E-Mail) erklärte Zustimmung durch die maXi Solartechnik GbR Reparaturen, Abänderungen oder Wiederinstandsetzungen am Liefergegenstand durch den Besteller oder einem Dritten vorgenommen werden, Nachbesserungsarbeiten durch den Besteller oder Dritte erschwert werden, die Inbetriebnahme entgegen den Anweisungen der maXi Solartechnik GbR erfolgt oder ein Mangel auf unrichtige oder nachlässige Behandlung oder auf natürliche Abnutzung zurück zu führen ist.
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Bei gebrauchten Liefergegenständen gilt eine Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten ab Anlieferung des Liefergegenstandes beim Besteller.
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Auf Schadenersatz haftet die maXi Solartechnik GbR – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldungshaftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Neben der gesetzlich bestehenden Sachmängelhaftung übernimmt die maXi Solartechnik GbR keine Garantie oder zugesicherte Eigenschaft, insbesondere nicht für Leistungsangaben von Photovoltaikanlagen. Mögliche Garantieansprüche sind ausschließlich an den Garantiegeber zu richten. Hierbei kann die maXi Solartechnik GbR den Besteller auf dessen Wunsch unterstützen.
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Der Besteller hat der maXi Solartechnik GbR für die Errichtung der Photovoltaikanlage und sonstiger Gewerke geeignete Bauwerke und Vorgewerke zur Verfügung zu stellen. Die maXi Solartechnik GbR ist nicht verpflichtet, eine statische Überprüfung der zur Verfügung gestellten Bauwerke/Vorgewerke vorzunehmen; dieses ist Verpflichtung des Bestellers. Eine Mängelhaftung/Gewährleistungsverpflichtung des der maXi Solartechnik GbR ist diesbezüglich ebenfalls ausgeschlossen.
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Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
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Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich die maXi Solartechnik GbR das Eigentum an den verkauften Waren vor. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug des Bestellers, kann die maXi Solartechnik GbR nach Rücktritt vom Vertrag die Ware zurücknehmen.
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Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder ist ein Vergleichs- oder Insolvenzantrag gestellt, so ist die maXi Solartechnik GbR berechtigt, sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände sofort an sich zu nehmen; ebenfalls kann sie die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend machen; dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers. Der Besteller gewährt der maXi Solartechnik GbR oder dessen Beauftragten während der Geschäftsstunden Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.
§ 9 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Unwirksamkeit
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Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der maXi Solartechnik GbR und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
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Soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hamm ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder anlässlich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
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Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.